Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.07.1970 - 2 U 10/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5876
OLG Frankfurt, 15.07.1970 - 2 U 10/70 (https://dejure.org/1970,5876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.1970 - 2 U 10/70 (https://dejure.org/1970,5876)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 1970 - 2 U 10/70 (https://dejure.org/1970,5876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,5876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06

    Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an

    Trifft der Schuldner bei Leistung keine Tilgungsbestimmung, sondern behält sich einseitig die spätere Verrechnung vor, so ist dies wirksam, muss jedoch innerhalb angemessener Frist ausgeübt werden, ansonsten gilt die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB (OLG Frankfurt VersR 1971, 186; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 366 Rdn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

    Ein solches Vorgehen enthält das Angebot auf Abschluss eines Vertrages, mit dem der Schuldner zu einer erst nach Leistung erfolgenden Verrechnungsbestimmung ermächtigt wird; dieser Vertrag wird durch die Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommen (OLG Frankfurt/Main, VersR 1971, 186; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. März 2004 - 4 U 97/02, OLGR 2005, 26, 29; MünchKomm-BGB/Fetzer, 6. Aufl., § 366 Rn. 9; Staudinger/Olzen, BGB, 2011, § 366 Rn. 32).
  • KG, 30.04.2008 - 12 U 25/08

    Berufung gegen Räumungsurteil: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Eine wirksame nachträgliche Tilgungsbestimmung durch den Leistenden kommt allenfalls in Betracht, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, etwa indem der Leistende bei der Zahlung einen Verrechnungsvorbehalt ausdrücklich erklärt hat und der Leistungsempfänger dem jedenfalls konkludent zugestimmt hat (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1971, 186; Staudinger/Olzen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 366 BGB, Rn. 32).

    Eine Auslegung der Vorbehaltserklärung als Verrechnungsvorbehalt scheitert schon an der erforderlichen Vereinbarung der Parteien hierzu (OLG Frankfurt, VersR 1971, 186).

  • OLG Zweibrücken, 25.03.2004 - 4 U 97/02

    Provisionsklage des Vermittlers von Preselect-Telefontarif-Verträgen: Beweislast

    Der Kläger hat dieses Angebot durch die Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommen (vgl. dazu etwa OLG Frankfurt VersR 1971, 186; Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 366 Rdn. 4 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2007 - 12 U 225/06

    Frist für Aufrechnung mit Gegenanspruch: Geltendmachung dem Grunde nach reicht!

    Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass der Versicherer sich vorbehalten will, noch nach der Zahlung zu bestimmen, auf welche Einzelforderungen der gezahlte Betrag anzurechnen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 1990, VersR 1971, 186, zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht